Bochumer Versicherungsdienst GmbH, Hohenzollernstr. 2-6, 44135 Dortmund
Die Vertragspartner sowie der Umfang des Maklermandates werden in dem der Vertragsbeziehung zugrundliegenden Versicherungsmaklerauftrag spezifiziert.
Der Versicherungsmakler erbringt auf Grund dieses Vertrags gegenüber dem Auftraggeber alle Dienstleistungen, die üblicherweise von einem Versicherungsmakler gegenüber seinem Auftraggeber erbracht werden. Es besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Beratungsumfang. Der Auftrag wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung und sachgemäßem Ermessen ausgeführt. Bei der Bearbeitung der Vermittlungsanfrage kann nur der vom Auftraggeber geschilderte Sachverhalt zugrunde gelegt werden.
Der Versicherungsmakler übernimmt durch diesen Vertrag folgende Aufgaben:
Der Versicherungsmaklervertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Er beginnt mit der rechtsgültigen Unterzeichnung durch den Versicherungsmakler und den Auftraggeber. Der Vertrag kann von beiden Parteien mit einer Frist von 3 Monaten jeweils zum Ende eines Kalenderjahres schriftlich gekündigt werden. Diese Frist ist erforderlich, um eine ordnungsgemäße Abwicklung sicherzustellen. Sonstige gesetzliche Kündigungsmöglichkeiten bleiben hiervon unberührt.
Neben der Verpflichtung zur Zahlung der Versicherungsprämie gegenüber dem Versicherungsunternehmen entstehen dem Auftraggeber keine weiteren Kosten für die Vermittlungstätigkeit des Versicherungsmaklers. Die Vergütung für die Vermittlungs- und Betreuungstätigkeit des Versicherungsmaklers trägt gewohnheitsrechtlich das Versicherungsunternehmen. Soweit eine hiervon abweichende Regelung getroffen werden soll, bedarf dies einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
Die Vertretungsbefugnisse des Versicherungsmaklers gegenüber dem Versicherungsunternehmen ergeben sich aus dem von dem Auftraggeber erteilten Versicherungsmaklerauftrag.
Stand: 09.2019
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